GPT-Modelle via Azure OpenAI Service
Mehr zu ChatGPT →- Anbieter (Vertragspartner)
- Microsoft Ireland Operations Limited
- Bearbeitungsort
- Schweiz
- Speicherung der Inhalte
- Missbrauchsprotokolle bis 30 Tage
- Training
- Kein Training
Datenstandorte, Unterauftragsbearbeiter, AVV und Swiss-only-Modus – transparent an einem Ort.
Stand: 10.09.2026 (gemäss Liste der Unterauftragsbearbeiter, Version 1.1)
Nutzt dein Team nur GPT-Modelle über Azure OpenAI Service und die offenen Modelle im Swiss LLM Layer (Infomaniak), werden deine Eingaben ausschliesslich in der Schweiz bearbeitet. Der Admin legt den Modellumfang zentral fest.
Keiner der aufgeführten Anbieter verwendet die über die Schnittstelle übermittelten Eingaben zum Training seiner Modelle.
Die Liste der Unterauftragsbearbeiter ist jederzeit öffentlich abrufbar und integrierender Bestandteil des AVV.
Bei einem neuen oder ersetzten Unterauftragsbearbeiter wirst du mindestens 30 Tage vorher informiert und kannst der Änderung gemäss Ziff. 7.5 bis 7.7 des AVV widersprechen.
Die Bearbeitung erfolgt auf Grundlage eines Auftragsbearbeitungsvertrags (AVV) mit öffentlich abrufbarer Liste der Unterauftragsbearbeiter. Erfolgt eine Bearbeitung ausserhalb der Schweiz oder des EWR, bestehen angemessene Garantien im Sinne von Art. 16 revDSG, insbesondere Standardvertragsklauseln mit den vom EDÖB verlangten Anpassungen oder eine Zertifizierung unter dem Swiss-US Data Privacy Framework. Zusätzlich ist ein Swiss-only-Modus wählbar.
Ja, für die KI-Verarbeitung: Im Swiss-only-Modus nutzt dein Team nur GPT-Modelle über Azure OpenAI Service und die offenen Modelle im Swiss LLM Layer – beide mit Bearbeitungsort Schweiz. Der Admin kann den für die Organisation verfügbaren Modellumfang einschränken. Die Bearbeitungsorte der übrigen Plattformdienste sind in der Liste der Unterauftragsbearbeiter ausgewiesen.
Nein. Keiner der aufgeführten Anbieter verwendet die über die Schnittstelle übermittelten Eingaben zum Training seiner Modelle.
Beabsichtigt die AI now AG, einen neuen Unterauftragsbearbeiter einzusetzen oder einen bestehenden zu ersetzen, wird der Verantwortliche mindestens 30 Tage vorher informiert und kann der Änderung gemäss Ziff. 7.5 bis 7.7 des AVV widersprechen.
Wir beantworten sie gerne – oder teste die aibox direkt selbst.
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