Rechtliches

    Allgemeine Geschäftsbedingungen aibox

    gültig ab 01.09.2026, AI now AG, Baar

    Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der aibox-Plattform und alle damit verbundenen Dienstleistungen, die von AI now AG angeboten werden. Mit der Registrierung und Nutzung der aibox-Plattform akzeptiert der Lizenznehmer diese AGB und die darin enthaltenen Bestimmungen.

    Der Lizenzgeber, AI now AG, Ruessenstrasse 12, CH-6340 Baar ("Lizenzgeber"), stellt dem Lizenznehmer eine nicht-exklusive, nicht-übertragbare, widerrufbare Lizenz zur Nutzung der aibox-Plattform ("Software") zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt ausschliesslich im Rahmen des gewählten Abonnement-Plans und für interne Geschäftszwecke.

    Vertragsdokumente und Rangfolge

    Integrierende Bestandteile dieses Vertrags sind, in der nachstehenden Rangfolge:

    • diese AGB, einschliesslich der Sonderbestimmungen für den Bezug über einen Vertriebspartner (Reseller), soweit anwendbar;
    • der Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV), abrufbar unter www.aibox.swiss/de/avv;
    • die Liste der Unterauftragsbearbeiter, abrufbar unter www.aibox.swiss/de/unterauftragsbearbeiter;
    • die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Preisliste sowie die Beschreibung des gewählten Abonnement-Plans.

    Der AVV und die Liste der Unterauftragsbearbeiter gelten mit der Akzeptanz dieser AGB als vereinbart; eine gesonderte Unterzeichnung ist nicht erforderlich. Bei Widersprüchen in datenschutzrechtlichen Fragen geht der AVV diesen AGB vor. Die Datenschutzerklärung ist ein Informationsdokument und begründet keine vertraglichen Pflichten.

    Lizenzumfang und Einschränkungen

    Erlaubte Nutzung

    Der Lizenznehmer darf die Software ausschliesslich für Geschäftszwecke verwenden, einschliesslich der Erstellung und Automatisierung von Geschäftsprozessen sowie der Nutzung vorgefertigter und individueller Assistenten, entsprechend dem Abonnement-Level.

    Fair Use und aibox Credits

    Die Nutzung der aibox-Plattform ist im Rahmen des gewählten Abonnement-Plans für interne Geschäftszwecke gestattet. Die Nutzung unterliegt dem Grundsatz der angemessenen und zweckgebundenen Inanspruchnahme (Fair Use).

    Der Umfang der Nutzung von KI-Modellen wird über aibox Credits abgebildet. Jeder Abonnement-Plan enthält ein monatliches Inklusivvolumen an Credits gemäss der jeweils gültigen Preisliste. Der Verbrauch pro Anfrage richtet sich nach dem gewählten Modell und dem Umfang der Anfrage und ist in der aibox jederzeit einsehbar.

    Ist das Inklusivvolumen ausgeschöpft, kann der Lizenzgeber die Nutzung einzelner oder aller KI-Modelle bis zum Beginn der nächsten Abrechnungsperiode einschränken. Der Lizenznehmer kann jederzeit zusätzliche Credits gemäss Preisliste erwerben; diese werden mit den Abonnementgebühren in Rechnung gestellt. Nicht verbrauchte Credits verfallen am Ende der Abrechnungsperiode und werden nicht erstattet.

    Unabhängig vom Creditverbrauch ist eine Nutzung nicht gestattet, welche die Systemleistung beeinträchtigt oder die Stabilität der Plattform gefährdet, insbesondere durch automatisierte Massenabfragen. Der Lizenzgeber kontaktiert den Lizenznehmer in solchen Fällen zur Anpassung des Nutzungsmusters und kann bei anhaltender Überlastung den Zugang vorübergehend einschränken oder suspendieren, um die Dienstqualität für alle Nutzer zu gewährleisten.

    Unzulässige Nutzung

    Der Lizenznehmer darf insbesondere nicht:

    • Die Software dekompilieren, disassemblieren oder zurückentwickeln.
    • Zugang zur Software ohne schriftliche Genehmigung weitergeben.
    • Die Software ausserhalb des Geschäftsbetriebs oder für illegale Aktivitäten nutzen.
    • Besonders schützenswerte Personendaten im Sinne von Art. 5 lit. c nDSG in die Plattform eingeben, soweit dies nicht vorab schriftlich mit dem Lizenzgeber vereinbart wurde.
    • Inhalte eingeben oder erzeugen, deren Verarbeitung gegen Rechte Dritter, gegen Nutzungsbedingungen der eingesetzten KI-Anbieter oder gegen zwingendes Recht verstösst.
    • Die Plattform für automatisierte Einzelentscheidungen mit rechtlicher Wirkung gegenüber betroffenen Personen einsetzen, ohne eine eigene menschliche Prüfung sicherzustellen.

    Lizenzbeschränkungen und Organisationsstruktur

    Jedes Abonnement entspricht einer aibox Organisation. Innerhalb einer Organisation können Zugriffsrechte auf Assistenten und Konfigurationen pro Benutzer oder pro Benutzergruppe festgelegt werden. Die Verwaltung dieser Berechtigungen obliegt dem Lizenznehmer.

    Benutzer können zudem persönliche Assistenten erstellen, die ausschliesslich für sie selbst einsehbar sind. Der Lizenznehmer bleibt auch für diese Inhalte datenschutzrechtlich verantwortlich und stellt sicher, dass seine Benutzer über die Nutzungsregeln und die geltenden internen Weisungen informiert sind.

    Eine separate aibox Organisation und ein zusätzliches Abonnement sind erforderlich, wenn Nutzergruppen organisatorisch vollständig getrennt werden müssen, insbesondere wenn mehrere juristische Personen abgebildet werden.

    Der Lizenzgeber ist berechtigt, für die Erbringung seiner Leistungen und die Kundenbetreuung Dritte beizuziehen. Soweit dabei Personendaten bearbeitet werden, gelten der AVV und die Liste der Unterauftragsbearbeiter.

    Registrierung

    Der Nutzer muss einen persönlichen Account erstellen und ist verpflichtet, wahrheitsgemässe und aktuelle Angaben zu machen. Team-Accounts oder geteilte Zugangsdaten sind nicht gestattet. Wird die Organisation durch einen Vertriebspartner (Reseller) erstellt, gelten zusätzlich die Sonderbestimmungen für den Bezug über einen Vertriebspartner.

    Der Lizenznehmer verwaltet die Benutzer seiner Organisation selbst. Er stellt sicher, dass seine Benutzer diese AGB einhalten, und informiert sie über die Bearbeitung ihrer Personendaten im Zusammenhang mit der Nutzung der aibox. Der Lizenznehmer haftet für Handlungen seiner Benutzer wie für eigene.

    Die Anzahl der abrechnungsrelevanten Benutzer richtet sich nach dem gewählten Abonnement-Plan und der Preisliste.

    Schulung, Support und Beratung

    Der Lizenzgeber stellt Support- und Beratungsdienste gemäss dem gewählten Abonnement zur Verfügung. E-Mail Support über support@aibox.swiss wird während der Bürozeiten zwischen 8 – 17 Uhr von Montag bis Freitag bereitgestellt (Zeitzone Europa/Zürich, ausgenommen Feiertage am Sitz des Lizenzgebers). Weitere Informationen und die Wissensdatenbank sind unter support.aibox.swiss verfügbar.

    Unterstützung für Schulung oder Setup von weiteren Anwendungsfällen können vom Kunden zusätzlich bezogen werden und werden separat angeboten.

    Für die Ausführung bestimmter vom Lizenznehmer gewünschter Support-Dienstleistungen kann es erforderlich sein, dass Mitarbeitende des Lizenzgebers Zugriff auf die Organisation des Lizenznehmers und auf darin enthaltene Inhalte erhalten. Ein solcher Zugriff erfolgt nur auf Anfrage oder mit Freigabe des Lizenznehmers, nur im erforderlichen Umfang, nur durch befugte und zur Vertraulichkeit verpflichtete Personen und wird protokolliert. Die Einzelheiten sind im AVV geregelt.

    Abonnementsgebühren

    Die Abonnementgebühren werden im Voraus berechnet, bei monatlicher Laufzeit monatlich und bei jährlicher Laufzeit jährlich. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Zusätzliche Kosten für Beratung, Schulung und zusätzlich erworbene Credits werden zusammen mit den Abonnementgebühren in Rechnung gestellt.

    Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und allfälliger weiterer Abgaben. Bei Zahlungsverzug ist der Lizenzgeber berechtigt, ab dem Verfalltag einen Verzugszins von 5 Prozent gemäss Art. 104 OR sowie angemessene Mahnkosten zu erheben und den Zugang zur Plattform nach vorheriger Mahnung mit Fristansetzung zu sperren. Die Zahlungspflicht bleibt während einer Sperrung bestehen.

    Erfolgt die Abrechnung über einen Vertriebspartner (Reseller), gelten die Sonderbestimmungen für den Bezug über einen Vertriebspartner.

    Laufzeit und Beendigung

    Mindestlaufzeit und Kündigung

    Das Abonnement kann mit monatlicher oder mit jährlicher Laufzeit abgeschlossen werden.

    Bei monatlicher Laufzeit beträgt die Mindestlaufzeit einen Monat. Das Abonnement verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat und kann mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

    Bei jährlicher Laufzeit beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate. Das Abonnement verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, sofern es nicht mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Bereits bezahlte Gebühren für eine laufende Jahresperiode werden bei einer Kündigung durch den Lizenznehmer nicht erstattet. Eine Reduktion der Anzahl Benutzer oder ein Wechsel in einen kleineren Plan wird bei jährlicher Laufzeit auf den Beginn der nächsten Laufzeit wirksam.

    Kündigungen haben schriftlich oder per E-Mail an support@aibox.swiss zu erfolgen.

    Kündigung durch den Lizenzgeber

    Der Lizenzgeber kann diese Vereinbarung sofort beenden, wenn der Lizenznehmer gegen die Bedingungen der Vereinbarung verstösst oder Zahlungen nicht fristgerecht leistet. Bei behebbaren Verstössen setzt der Lizenzgeber zuvor eine angemessene Frist zur Behebung, sofern dies zumutbar ist.

    AI now AG behält sich das Recht vor, den Vertrag ausserordentlich zu kündigen, falls die aibox-Dienstleistungen dauerhaft eingestellt werden. In einem solchen Fall wird der Lizenznehmer rechtzeitig informiert und erhält gegebenenfalls eine anteilige Erstattung für im Voraus bezahlte, aber nicht genutzte Leistungen.

    Löschung nach Vertragsende

    30 Tage nach Vertragsende werden die Daten des Kunden gemäss den Bestimmungen des AVV gelöscht oder anonymisiert, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

    Verfügbarkeit und Wartung

    Der Lizenzgeber betreibt die Plattform mit der Sorgfalt eines professionellen Anbieters, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit, soweit im gewählten Abonnement-Plan nichts anderes vereinbart ist. Geplante Wartungsarbeiten werden soweit möglich ausserhalb der Bürozeiten durchgeführt und, sofern sie zu einer wesentlichen Einschränkung führen, vorab angekündigt. Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Störungen, die auf Leistungen von Drittanbietern, auf die Internetverbindung des Lizenznehmers oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.

    Datenverarbeitung und Datenschutz

    Der Lizenzgeber bearbeitet Personendaten des Lizenznehmers in Übereinstimmung mit dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) und den weiteren anwendbaren Datenschutzvorschriften.

    Soweit der Lizenznehmer im Rahmen der Nutzung der aibox-Plattform Personendaten bearbeitet, erfolgt die Bearbeitung durch den Lizenzgeber im Auftrag des Lizenznehmers. Die Einzelheiten dieser Auftragsbearbeitung sind im Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV) geregelt. Der AVV ist integrierender Bestandteil dieser AGB, gilt mit deren Akzeptanz als abgeschlossen und bedarf keiner separaten Unterzeichnung. Er ist abrufbar unter www.aibox.swiss/de/avv.

    Die zur Leistungserbringung eingesetzten Unterauftragsbearbeiter sind in der Liste der Unterauftragsbearbeiter aufgeführt, die integrierender Bestandteil des AVV ist und unter www.aibox.swiss/de/unterauftragsbearbeiter abrufbar ist. Der Lizenznehmer erteilt die allgemeine Genehmigung zum Einsatz dieser Unterauftragsbearbeiter; das Verfahren bei Änderungen richtet sich nach dem AVV.

    Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Auswahl des KI-Modells durch ihn oder seine Benutzer erfolgt und dass damit je nach Modell eine Bearbeitung ausserhalb der Schweiz verbunden ist. Diese Auswahl gilt als Weisung des Lizenznehmers im Sinne des AVV.

    Weitere Informationen zur Bearbeitung von Personendaten, einschliesslich Art, Umfang und Zweck der Bearbeitung sowie zu den Rechten betroffener Personen, sind in der Datenschutzerklärung beschrieben, abrufbar unter www.aibox.swiss/de/datenschutz.

    Geistiges Eigentum, Inhalte und Ergebnisse

    Alle Rechte an der Software verbleiben beim Lizenzgeber. Der Lizenznehmer erhält ausschliesslich die Nutzungsrechte gemäss dieser Vereinbarung.

    Die vom Lizenznehmer und seinen Benutzern eingegebenen Inhalte ("Eingaben") verbleiben beim Lizenznehmer. Der Lizenzgeber erhält daran nur die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte.

    Die von der Plattform erzeugten Ergebnisse ("Ausgaben") darf der Lizenznehmer im Rahmen seiner Geschäftszwecke frei verwenden. Der Lizenzgeber erhebt daran keine Rechte. Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis, dass an Ausgaben nicht zwingend Immaterialgüterrechte entstehen, dass vergleichbare Ausgaben auch anderen Nutzern gegenüber erzeugt werden können und dass die Nutzungsbedingungen der jeweiligen KI-Anbieter zu beachten sind.

    Der Lizenzgeber nutzt Eingaben und Ausgaben nicht für das Training eigener oder fremder KI-Modelle.

    Eigenschaften von KI-Ergebnissen

    Die Plattform nutzt generative KI-Modelle. Deren Ausgaben können unvollständig, veraltet oder sachlich falsch sein und stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung dar. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, Ausgaben vor einer Verwendung, insbesondere vor einer Verwendung gegenüber Dritten oder als Grundlage von Entscheidungen, auf Richtigkeit und Eignung zu prüfen. Der Lizenzgeber schuldet keine bestimmte Qualität, Richtigkeit oder Reproduzierbarkeit der Ausgaben.

    Vertraulichkeit

    Die Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei, die ihnen im Rahmen dieses Vertrags zugänglich werden, vertraulich, verwenden sie nur zur Vertragserfüllung und geben sie nur an Personen weiter, die davon Kenntnis haben müssen und einer entsprechenden Verpflichtung unterliegen. Die Pflicht gilt für die Vertragsdauer und drei Jahre darüber hinaus. Gesetzliche oder behördliche Offenlegungspflichten bleiben vorbehalten. Für Personendaten gelten zusätzlich der AVV und die Datenschutzerklärung.

    Haftungsbeschränkung

    Der Lizenzgeber haftet für Schäden, die er vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für Hilfspersonen gemäss Art. 101 OR wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

    Für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust und Ansprüche Dritter wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.

    Soweit gehaftet wird, ist die Gesamthaftung für alle Schadenfälle innerhalb von zwölf Monaten auf die in diesem Zeitraum vom Lizenznehmer bezahlten Gebühren begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht bei vorsätzlicher Schadenverursachung, bei Personenschäden und soweit zwingendes Recht entgegensteht.

    Der Lizenznehmer haftet für Schäden, die durch eine vertragswidrige Nutzung der Plattform, durch unzulässige Eingaben oder durch eine unzureichende Prüfung von Ausgaben entstehen, und hält den Lizenzgeber von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.

    Preisänderungen und Änderungen des Leistungsumfangs

    Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Preise für die Nutzung der aibox-Plattform oder den Produktumfang anzupassen, insbesondere wenn sich die Konditionen der eingesetzten Drittanbieter ändern.

    Der Lizenznehmer wird über solche Änderungen mindestens 30 Tage vor deren Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail informiert. Akzeptiert der Lizenznehmer die Änderung nicht, kann er den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt ausserordentlich kündigen. Bei jährlicher Laufzeit werden Preisänderungen erst auf den Beginn der nächsten Laufzeit wirksam. Bei Abonnementen, die über einen Vertriebspartner (Reseller) abgerechnet werden, erfolgt die Information zusätzlich gegenüber dem Reseller.

    Die Frist für die Vorankündigung ist so bemessen, dass dem Lizenznehmer die Einhaltung seiner ordentlichen Kündigungsfrist möglich bleibt.

    Pflichten des Lizenznehmers

    Internetverbindung

    Für die Nutzung der aibox-Dienstleistungen wird eine stabile Internetverbindung benötigt. Der Lizenznehmer ist selbst für den Betrieb und die Verfügbarkeit seiner Internetverbindung verantwortlich.

    Zugangsdaten und Sicherheit

    Der Lizenznehmer und seine Benutzer haben Zugangsdaten geheim zu halten und angemessen zu schützen. Bei Verdacht auf Missbrauch der Zugangsdaten ist der Lizenznehmer verpflichtet, das betroffene Passwort unverzüglich zu ändern, die betroffenen Zugänge zu sperren und den Lizenzgeber unverzüglich zu informieren.

    Rechtmässigkeit der Eingaben

    Der Lizenznehmer stellt sicher, dass er zur Eingabe und Bearbeitung der von ihm oder seinen Benutzern eingegebenen Inhalte berechtigt ist, dass die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind und dass betroffene Personen soweit erforderlich informiert wurden.

    Änderungen

    Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, diese AGB, den AVV und die Liste der Unterauftragsbearbeiter anzupassen, insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, geänderter Leistungen oder geänderter Drittanbieter.

    Änderungen werden dem Lizenznehmer durch Anzeige in der aibox gegenüber einem Benutzer mit Administratorrechten, sowie durch Veröffentlichung der neuen Fassung unter https://aibox.swiss/de/agb mitgeteilt. In diesem Fall kann der Lizenznehmer den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens ausserordentlich kündigen. Erfolgt keine Kündigung, gilt die geänderte Fassung als angenommen. Für Änderungen der Liste der Unterauftragsbearbeiter gilt ausschliesslich das im AVV geregelte Verfahren.

    Bezug über einen Vertriebspartner (Reseller)

    Geltungsbereich

    Diese Bestimmungen gelten ergänzend, wenn das Abonnement über einen vom Lizenzgeber autorisierten Vertriebspartner ("Reseller") vermittelt, eingerichtet oder abgerechnet wird. Bei Widersprüchen gehen sie den übrigen Bestimmungen dieser AGB vor. Im Übrigen gelten diese AGB, der AVV und die Liste der Unterauftragsbearbeiter unverändert.

    Vertragsparteien

    Lizenznehmer ist der Endkunde, für den die aibox Organisation erstellt wird. Der Vertrag über die Nutzung der Software kommt ausschliesslich zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer zustande. Der Reseller ist nicht Partei dieses Vertrags.

    Der Reseller handelt gegenüber dem Lizenznehmer in eigenem Namen und ist mit dem Lizenzgeber durch eine separate Vereinbarung verbunden. Er ist nicht Hilfsperson des Lizenzgebers im Sinne von Art. 101 OR.

    Der Reseller ist nicht berechtigt, im Namen des Lizenzgebers Zusagen, Garantien, Verfügbarkeitsversprechen, Service Levels oder von diesen AGB abweichende Bedingungen abzugeben. Solche Zusagen binden ausschliesslich den Reseller.

    Befugnisse des Resellers

    Der Reseller ist im Auftrag des Lizenznehmers ausschliesslich berechtigt:

    • die aibox Organisation für den Lizenznehmer zu erstellen;
    • Benutzer des Lizenznehmers einzuladen;
    • das Abonnement zu erweitern, insbesondere zusätzliche Benutzerlizenzen, Credits oder Zusatzleistungen zu bestellen.

    Der Reseller erhält keine Administratorrechte in der Organisation des Lizenznehmers und keinen Zugriff auf die darin enthaltenen Inhalte, insbesondere nicht auf Eingaben, Ausgaben, Assistenten und Konfigurationen. Der Reseller ist nicht Unterauftragsbearbeiter des Lizenzgebers.

    Der Lizenznehmer bevollmächtigt den Reseller, diese AGB in seinem Namen zu akzeptieren und Erweiterungen des Abonnements in seinem Namen zu bestellen. Spätestens mit der ersten Anmeldung eines Benutzers mit Administratorrechten gelten diese AGB auch unmittelbar zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer als akzeptiert.

    Weitergehende Vertragsänderungen, insbesondere die Reduktion des Abonnements, ein Wechsel in einen kleineren Plan, die Kündigung sowie die Änderung der Stammdaten des Lizenznehmers, erfolgen durch den Lizenznehmer selbst oder bedürfen seiner Bestätigung.

    Der Lizenzgeber und der Reseller bearbeiten die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Kontakt- und Abrechnungsdaten jeweils als eigenständige Verantwortliche.

    Abrechnung

    Wird das Abonnement über den Reseller abgerechnet, stellt der Lizenzgeber die Gebühren dem Reseller in Rechnung. Die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus. Der Lizenznehmer schuldet dem Lizenzgeber für diese Leistungen keine Zahlung.

    Der Reseller rechnet gegenüber dem Lizenznehmer in eigenem Namen und zu eigenen Konditionen ab. Preise, Zahlungsbedingungen, Rabatte, Währung und Fakturierung im Verhältnis zwischen Reseller und Lizenznehmer sind nicht Bestandteil dieser AGB; die Preisliste des Lizenzgebers begründet keinen Anspruch des Lizenznehmers gegenüber dem Reseller.

    Erweiterungen des Abonnements während einer laufenden Jahresperiode werden gemäss der jeweils gültigen Preisliste anteilig für die verbleibende Laufzeit in Rechnung gestellt und auf das Ende der laufenden Laufzeit angeglichen.

    Leistungen, die der Lizenznehmer direkt beim Lizenzgeber bestellt, werden ihm direkt in Rechnung gestellt und sind gemäss den Bestimmungen dieser AGB zu bezahlen.

    Bleiben Zahlungen des Resellers trotz Mahnung mit Fristansetzung aus, ist der Lizenzgeber berechtigt, den Zugang zu sperren oder das Abonnement zu beenden. Er informiert den Lizenznehmer vorher und bietet ihm die Weiterführung im direkten Vertragsverhältnis an.

    Laufzeit, Beendigung und Wechsel in das Direktverhältnis

    Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfristen richten sich nach diesen AGB und dem gewählten Abonnement-Plan. Bei Bezug über einen Reseller gilt die jährliche Laufzeit.

    Eine Kündigung im Verhältnis zwischen Reseller und Lizenznehmer wirkt gegenüber dem Lizenzgeber erst, wenn sie ihm vom Lizenznehmer oder vom Reseller mitgeteilt wird.

    Endet die Vereinbarung zwischen Lizenzgeber und Reseller oder entfällt dessen Autorisierung, bietet der Lizenzgeber dem Lizenznehmer die Weiterführung des Abonnements im direkten Vertragsverhältnis zur jeweils gültigen Preisliste an. Nimmt der Lizenznehmer dieses Angebot nicht innerhalb von 30 Tagen ab Mitteilung an, endet der Vertrag auf das Ende der laufenden Laufzeit.

    Beim Wechsel in ein direktes Vertragsverhältnis bleiben die Organisation und die Inhalte des Lizenznehmers unverändert bestehen. Nach Vertragsende werden die Daten gemäss den Bestimmungen des AVV gelöscht oder anonymisiert; eine Herausgabe oder ein Export von Inhalten erfolgt ausschliesslich an den Lizenznehmer.

    Support und Mitteilungen

    Der Reseller kann den First-Level-Support für den Lizenznehmer übernehmen. In diesem Fall richtet der Lizenznehmer seine Anfragen zunächst an den Reseller. Der Support des Lizenzgebers gemäss dem gewählten Abonnement-Plan bleibt davon unberührt.

    Mitteilungen des Lizenzgebers, insbesondere über Änderungen dieser AGB, des AVV, der Liste der Unterauftragsbearbeiter oder der Preise, erfolgen gemäss diesen AGB gegenüber einem Benutzer mit Administratorrechten des Lizenznehmers und können zusätzlich über den Reseller übermittelt werden.

    Schlussbestimmungen

    Diese Vereinbarung unterliegt schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

    Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Baar, Kanton Zug, Schweiz. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

    Der Lizenznehmer kann diesen Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers übertragen. Der Lizenzgeber ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen einer Umstrukturierung oder eines Unternehmensübergangs zu übertragen.

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem verfolgten Zweck am nächsten kommt.

    Mitteilungen sind schriftlich oder per E-Mail an die im Account hinterlegte Adresse beziehungsweise an support@aibox.swiss gültig.

    Diese AGB liegen in deutscher und englischer Fassung vor. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung verbindlich.

    Der Lizenzgeber ist berechtigt, den Lizenznehmer nach vorheriger Zustimmung als Referenzkunden zu nennen.

    gültig ab 01.09.2026, AI now AG, Baar

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre

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